Als im Register der Notare eingetragener St. Galler Anwalt bin ich zur öffentlichen Beurkundung in vielen Bereichen ermächtigt.
Ich verfolge auch hier eine offene und transparente Preispolitik. Sie finden eine ausführliche Übersicht in meiner Preisinformation für Notariatsdienstleistungen.
Download: Preisinformation für Notariatsdienstleistungen
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Öffentliche Beurkundungen
Eheverträge
Begünstigungen Ehegatte
Vermögenswerte ausschliessen
Gütergemeinschaften
Gütertrennungen
Abänderungen / Aufhebungen
Erbverträge
Alternative zum Testament
Mind. eine weitere Vertragspartei
Erbfragen zu Lebzeiten regeln
Erbeinsetzungsverträge
Erbverzichtsverträge
Testamente
Erbeinsetzungen
Vermächtnisse
Teilungsvorschriften
Auflagen und Bedingungen
Willensvollstrecker
Vorsorgeaufträge
Im Falle einer Urteilsunfähigkeit
Vermögenssorge
Vertretung im Rechtsverkehr
Personensorge
Beauftragte Person(en) einsetzen
Bürgschaften
Ersatz bei Ausfall Hauptschuldner
Kreditsicherungsmittel
Haftungsbetrag über Fr. 2’000
Bürgschaftserklärungen
Nachträgliche Abänderungen
Gesellschaftsrecht
Gründungen von Gesellschaften
Umstrukturierungen
Kapitalveränderungen
Statutenänderungen
Liquidationsbeschlüsse
Beglaubigungen
Unterschriften
Die Beglaubigung einer Unterschrift bezweckt die Bescheinigung, dass eine Unterschrift auf einem Dokument echt ist, d.h. von einer identifizierten Person stammt.
Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus (ob z.B. der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht).
Persönliches Erscheinen der unterzeichnenden Person unter Vorlage eines amtlichen Ausweises erforderlich.
Vergessen Sie nicht das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.
Kopien
Die Beglaubigung einer Kopie bezweckt die Bescheinigung, dass eine Kopie das Original vollständig und richtig wiedergibt.
Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus (ob z.B. der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht).
Kein persönliches Erscheinen erforderlich. Es genügt, wenn Sie mir die Unterlagen im Original zustellen.
Gerne erstelle ich für Sie eine Kopie eines mir vorgelegten Original-Dokumentes.