Als im Register der Notare eingetragener St. Galler Anwalt bin ich zur öffentlichen Beurkundung in vielen Bereichen ermächtigt.

Ich verfolge auch hier eine offene und transparente Preispolitik. Sie finden eine ausführliche Übersicht in meiner Preisinformation für Notariatsdienstleistungen.

Download: Preisinformation für Notariatsdienstleistungen

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Öffentliche Beurkundungen

Eheverträge

Begünstigungen Ehegatte


Vermögenswerte ausschliessen


Gütergemeinschaften


Gütertrennungen


Abänderungen / Aufhebungen

Erbverträge

Alternative zum Testament


Mind. eine weitere Vertragspartei


Erbfragen zu Lebzeiten regeln


Erbeinsetzungsverträge


Erbverzichtsverträge

Testamente

Erbeinsetzungen


Vermächtnisse


Teilungsvorschriften


Auflagen und Bedingungen


Willensvollstrecker

Vorsorgeaufträge

Im Falle einer Urteilsunfähigkeit


Vermögenssorge


Vertretung im Rechtsverkehr


Personensorge


Beauftragte Person(en) einsetzen

Bürgschaften

Ersatz bei Ausfall Hauptschuldner


Kreditsicherungsmittel


Haftungsbetrag über Fr. 2’000


Bürgschaftserklärungen


Nachträgliche Abänderungen

Gesellschaftsrecht

Gründungen von Gesellschaften


Umstrukturierungen


Kapitalveränderungen


Statutenänderungen


Liquidationsbeschlüsse

Beglaubigungen

Unterschriften

Die Beglaubigung einer Unterschrift bezweckt die Bescheinigung, dass eine Unterschrift auf einem Dokument echt ist, d.h. von einer identifizierten Person stammt.


Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus (ob z.B. der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht).


Persönliches Erscheinen der unterzeichnenden Person unter Vorlage eines amtlichen Ausweises erforderlich.


Vergessen Sie nicht das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.


Kopien

Die Beglaubigung einer Kopie bezweckt die Bescheinigung, dass eine Kopie das Original vollständig und richtig wiedergibt.


Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus (ob z.B. der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht).


Kein persönliches Erscheinen erforderlich. Es genügt, wenn Sie mir die Unterlagen im Original zustellen.


Gerne erstelle ich für Sie eine Kopie eines mir vorgelegten Original-Dokumentes.