Ihre erste Kontaktaufnahme

Ihre erste Kontaktaufnahme mit mir ist kostenlos und unverbindlich. Die Anwaltskosten sollen Sie nämlich nicht davon abhalten, mit mir in Kontakt zu treten. Weiter können Sie dadurch eine erste Einschätzung entwickeln, ob die Zusammenarbeit auch auf menschlicher Ebene für Sie stimmt. Anlässlich Ihrer ersten Kontaktaufnahme äussere ich mich zum weiteren Vorgehen und den damit zusammenhängenden Kosten, sofern Sie zu mir Vertrauen gefasst haben. Ich gewährleiste Ihnen eine transparente Honorarrechnung.

Ich betreue Ihr Anliegen effizient mit dem gebotenen Aufwand. Sie unterstützen mich, indem Sie mir jeweils so rasch als möglich Informationen weiterleiten und notwendige Dokumente zur Verfügung stellen.

Grundsätzliches zum Stundensatz

Gemeinsam treffen wir zu gegebenem Zeitpunkt eine schriftliche Vereinbarung über die Honorierung (sog. Honorarvereinbarung). Diese Vereinbarung erlaubt es, dass das Honorar individuell und abhängig vom Einzelfall vereinbart werden kann.

Als Rechtsanwalt und öffentlicher Notar arbeite ich grundsätzlich zum Stundensatz von Fr. 250.00. Es handelt sich hierbei gemäss Art. 24 Abs. 1 HonO um den mittleren Stundensatz nach Zeitaufwand der St. Galler Honorarordnung. Zum Honorar treten Barauslagen von in der Regel pauschal 4.0 % (Kopien, Porti, etc.) sowie die Mehrwertsteuer von derzeit 8.1 % zuzüglich hinzu. Vorbehalten bleiben die Tarife für amtliche Mandate und die Rechtsvertretung im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege (vgl. weiter unten).

Kostenvorschuss

In der Regel verlange ich einen angemessenen Kostenvorschuss ein. Bezüglich der Höhe des Kostenvorschusses bin ich gesprächsbereit. Dieser Vorschuss wird mit den später anfallenden Leistungen fortan verrechnet. Ist eine Honorierung über den ersten Kostenvorschuss nötig, so informiere ich Sie zeitig hierüber. Selbstverständlich erhalten Sie allfällig denjenigen Teil des Kostenvorschusses zurückerstattet, der nicht benötigt wurde. Sie haben sodann jederzeit das Recht, sich über die aufgelaufenen Kosten zu erkundigen und eine Zwischenabrechnung zu verlangen. 

Der Kostenvorschuss bezweckt zunächst, die Kostenfolgen einer anwaltlichen Tätigkeit aufgeführt zu bekommen. Zudem soll er von voreiligen und unüberlegten Prozessen abhalten. Weiter stellt der Kostenvorschuss eine Sicherung für meine vehementen, engagierten und persönlichen Bemühungen für Sie dar. Im Übrigen hätte ich mich aufgrund des Anwaltsgeheimnisses bei einer Betreibung gegen einen Mandanten oder eine Mandantin bei der Aufsichtsbehörde vom Berufsgeheimnis entbinden zu lassen, sollte jemand mein Honorar tatsächlich nicht bezahlen.

Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich ist es Ihre Pflicht, einen Fall bei der Rechtsschutzversicherung zu melden. Erst nach der Fallanmeldung prüft Ihre Rechtsschutzversicherung, ob und in welchem Umfang eine Deckung für Ihr Anliegen besteht. Zudem entscheidet Ihre Versicherung, ob sie den Fall intern oder durch mich als externen Rechtsanwalt bearbeiten lässt. Erst wenn sich Ihre Rechtsschutzversicherung entscheidet, dass Ihr Anliegen durch mich bearbeitet werden soll, stehe ich Ihnen allfällig zur Verfügung.

Gerne stehe ich Ihnen auch für Rückfragen rundum Ihre Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.

Unentgeltliche Rechtspflege und amtliche Verteidigung

Wer selbst nicht in der Lage ist, ein Verfahren zu finanzieren, hat – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege oder amtliche Verteidigung in einem Strafverfahren. Scheuen Sie sich also auch bei schwierigen finanziellen Verhältnissen nicht, mich zu kontaktieren. Gerne informiere ich Sie über die Möglichkeiten der Finanzierung.

Die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege setzt grundsätzlich ein Verfahren voraus. Eine reine Rechtsberatung durch mich als Rechtsanwalt oder die aussergerichtliche Vertretung wird von der unentgeltlichen Rechtspflege in aller Regel nicht gedeckt. Zu beachten ist ferner, dass einer Partei, der die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, zeitlich begrenzt zur Nachzahlung verpflichtet ist, sobald sie dazu in der Lage ist.